WRRL-Info 41 "Gewässer wiederherstellen"

Mit dem Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) entsteht ein neuer, rechtsverbindlicher Rahmen, der Mitgliedstaaten erstmals zur aktiven und großflächigen Regenerierung geschädigter Flusssysteme, Auen und Moore verpflichtet. Zur praktischen Erreichung dieser Ziele auf kommunaler Ebene stellt ein zweijähriges Pilotprojekt aus Bayern die Landschaftspflegeverbände als verlässliche und kompetente Partner für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern III. Ordnung vor. Anhand der Fließgewässer Döberten und Krassach dokumentiert der Bericht ganz konkret, wie durch den gezielten Rückbau aufgelassener Wehre die ökologische Durchgängigkeit für Gewässerorganismen erfolgreich wiederhergestellt werden kann.

 Themen:

  • Die EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) und Pflichten der Mitgliedstaaten

  • Umsetzung, Durchführungsgesetz und Bestrebungen der Bundesländer im Wasserbereich

  • Pilotprojekt in Bayern: Landschaftspflegeverbände als verlässliche Partner bei der WRRL-Umsetzung an Gewässern III. Ordnung

  • Konkrete Wehrrückbauten und Renaturierungsmaßnahmen an den Bächen Döberten und Krassach

  • Kampagne #HandsOffNature zum Erhalt der europäischen Natur- und Wassergesetzgebung

Der Rundbrief ist hier herunterzuladen.